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Pflegeheim Kosten - wer zahlt was?

Was kostet ein Pflegeheim?

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Viele pflegebedürftige Menschen ziehen spätestens im Alter in ein Pflegeheim. Welche Kosten entstehen dadurch und wer muss sie tragen? Wir erklären die Finanzierung eines Platzes im Pflegeheim.

Inhaltsverzeichnis
  • Was kostet ein Pflegeheim?

Das Wichtigste zu den Pflegeheimkosten

  • Die Kosten fürs Pflegeheim setzen sich grundlegend aus den Posten Pflege, Betreuung, Verpflegung und Unterkunft zusammen
  • Oft müssen sich Bewohnende auch an den Investitions- und Ausbildungskosten beteiligen und Zusatzleistungen extra bezahlen
  • Die gesetzliche Pflegeversicherung beteiligt sich an der Finanzierung der Unterbringung in einem Pflegeheim
  • Wie viel Geld bedürftige Personen von der Pflegekasse als Zuschuss erhalten, bestimmt ihr ermittelter Pflegegrad
  • Wenn Rente und Vermögen von Bedürftigen nicht ausreichen, kann das Sozialamt auch Angehörige zur Kasse bitten

Was kostet ein Pflegeheim?

Wer von Pflegeheimkosten spricht, meint manchmal auch die Kosten fürs Altersheim oder Seniorenheimkosten. Streng genommen ist mit einem Pflegeheim eine Einrichtung gemeint, in der fachkundige Mitarbeitende bedürftige Menschen entsprechend ihren körperlichen und psychischen Einschränkungen optimal versorgen – das Alter spielt nur eine untergeordnete Rolle.

Weil viele Menschen die Begriffe Pflegeheim, Altersheim, Seniorenheim und dergleichen synonym verwenden und sich die Finanzierung von Heimplatzkosten grundsätzlich nach dem Pflegegrad richtet, unterscheiden auch wir die Bezeichnungen zum besseren Verständnis nicht.

Wann entstehen Pflegekosten?

Die Unterbringung in einem Pflegeheim sollte eine Option sein, wenn die betroffene Person nicht mehr in der Lage ist, sich selbst gut zu versorgen. Trotzdem dauert es oft einige Zeit, bevor ein Pflegeheim und etwaige Kosten relevant werden. In vielen Familien übernehmen Angehörige zunächst die Pflege, sodass die pflegebedürftige Person möglichst lange zu Hause leben kann. Auch dadurch entstehen bereits Pflegekosten, die Angehörige vollständig oder teilweise mithilfe des sogenannten Pflegegeldes finanzieren können. Sie sollten einen Umzug ins Pflegeheim aber spätestens dann fokussieren, wenn sie sich die heimische Pflege nicht mehr leisten können – sowohl zeitlich, emotional als auch finanziell. Doch was kostet ein Pflegeheim und wer ist für die Zahlung verantwortlich?

Was kostet ein Pflegeheimplatz?

Die vollstationäre Unterbringung in einem Pflegeheim ist mit hohen Kosten verbunden. Daher stellt sich für Menschen, die auf eine intensive Pflege angewiesen sind, meist in erster Linie die Frage nach der Finanzierung der Heimunterbringung. Kosten alle Plätze gleich und welche Möglichkeiten der Zuzahlung fürs Pflegeheim gibt es? Im Durchschnitt betragen die monatlichen Vollzeitpflegekosten insgesamt zwischen rund 2.500 Euro und 3.500 Euro.

Die Pflegeheimkosten können von Einrichtung zu Einrichtung variieren, denn jedes Heim kalkuliert individuell. Im Allgemeinen setzen sich die Kosten der Heimunterbringung aber aus den nachstehenden Einzelposten zusammen, wobei nicht jeder Posten in allen Heimen relevant ist:

  • Pflege und Betreuung
  • Verpflegung und Unterkunft
  • Investitionskosten
  • Ausbildungskosten
  • Zusatzleistungen

Die sogenannten Investitionsausgaben oder Investitionskosten für ein Pflegeheim sollen den Betrieb der Einrichtung sichern, indem sie die Gebäudenutzung und Anlagegüter refinanzieren – das können beispielsweise Instandhaltungs- und Mietkosten sein. In einigen Bundesländern beteiligen sich die Träger der Sozialhilfe an den Pflegeheim-Investitionsausgaben in Form eines Pflegewohngeldes.

Über die Ausbildungskosten legen manche Pflegeheime Kosten an ihre Bewohner um, die im Rahmen der dortigen Pflegeausbildung entstehen.

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Finanzierung: Unterbringung im Pflegeheim

Manchmal ist der Umzug in ein Seniorenheim notwendig. Doch wer zahlt das Pflegeheim? Alle gesetzlich krankenversicherten Menschen zahlen automatisch in die soziale Pflegeversicherung ein und im Regelfall deckt die gesetzliche Pflegeversicherung die Kosten fürs Pflegeheim teilweise ab – es gibt auch Fälle, in denen die Altenheimkosten dadurch komplett finanziert werden. Privatversicherte müssen eine zusätzliche Pflegeversicherung abschließen.

Wie hoch ist der Zuschuss fürs Pflegeheim?

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung richten sich nach der Pflegebedürftigkeit, die sich in fünf Grade unterteilt – bis Ende 2016 galt die Bezeichnung „Pflegestufe“. Ein Mensch, der auf sehr viel Pflege angewiesen ist, kann demnach den höchsten Pflegegrad erhalten – dann beträgt der monatliche Zuschuss zu den Pflegeplatzkosten aus der gesetzlichen Pflegeversicherung rund 2.000 Euro. Für den niedrigsten Pflegegrad sind es nur 125 Euro und die Pflegegrad-3-Zuzahlung zu den Kosten fürs Pflegeheim liegen bei etwa 1.250 Euro. Entscheiden sich bedürftige Personen alternativ für eine häusliche Versorgung, steht ihnen je nach Pflegegrad ein Pflegegeld zu.

Das sind die Leistungen der Pflegekasse im Überblick:

PflegegradBei vollstationärer PflegeBei häuslicher Pflege
1125 Euro-
2770 Euro316 Euro
31.262 Euro545 Euro
41.775 Euro728 Euro
52.005 Euro901 Euro
Monatliche Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung (Stand: Januar 2022).

Nur selten genügen die Leistungen der Pflegekasse, um die Kosten fürs Pflegeheim zu bezahlen – auch von den Leistungen bei Pflegegrad 4 und 5 werden nicht alle Heimkosten abgedeckt. Die dadurch entstehende Finanzierungslücke wird primär durch einen Eigenanteil fürs Pflegeheim geschlossen.

Wie funktioniert die Berechnung des Eigenanteils fürs Pflegeheim?

Der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) gilt ab dem zweiten Pflegegrad. Gemeint ist die Differenz aus der Leistung der Pflegekasse und dem Pflegesatz der jeweiligen Einrichtung. Allerdings wird in Pflegeheimen auf der Grundlage der dort lebenden Menschen ein Mittelwert bestimmt, sodass für alle derselbe EEE anfällt – diese Regelung gilt im Rahmen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) seit Januar 2017. Die Höhe des EEE und somit die grundlegenden Pflegeheimkosten, die über den Eigenanteil beglichen werden, sind innerhalb einer Einrichtung identisch, können sich aber von Heim zu Heim unterscheiden.

Der Vorteil dieser Regelung: Wenn sich der Pflegegrad verändert – normalerweise steigt er im Laufe der Jahre – und sich höhere Pflegeheimpreise durch einen erweiterten Aufwand ergeben, erhöht sich der Eigenanteil nicht, weil er für alle Pflegegrade von 2 bis 5 gleich ist. Laut Statista lag der durchschnittliche Eigenanteil für einen stationären Heimplatz im Juli 2019 bundesweit bei 1.891 Euro.

Seit Januar 2022 gibt es eine weitere Zuzahlung für vollstationäre Pflegeheime, der direkt an die Einrichtung geht und auf den Eigenanteil einzahlt. Das neue Gesetz bemisst die Höhe des Zuschusses an der Dauer der vollstationären Pflege – der Höchstsatz von 70 Prozent ist nach 36 Monaten erreicht.

Müssen Angehörige Pflegeheimkosten zahlen?

Da sich die finanziellen Mittel der bewohnenden Menschen unterscheiden, können nicht alle gleichermaßen für den Eigenanteil und weitere Kostenpunkte wie Unterkunft, Verpflegung und Zusatz- oder Komfortleistungen aufkommen. Doch wer zahlt das Pflegeheim, wenn die Rente nicht reicht und die pflegebedürftige Person kein weiteres Vermögen besitzt? Viele denken, dass die Kostenübernahme fürs Pflegeheim immer durch die Angehörigen erfolgen muss. Das ist nur teilweise richtig, denn seit Januar 2020 besagt das Angehörigen-Entlastungsgesetz, dass Kinder erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro brutto für ihre Eltern zahlen müssen – und umgekehrt. Allerdings prüft das Sozialamt auch die finanziellen Mittel von direkten Ehe- und sogar Lebenspartnern, wenn ein gemeinsamer Haushalt existiert.

Um die Kosten fürs Pflegeheim zu begleichen, dürfen Ehepartner von Angehörigen jedoch nicht belangt werden, weil die Einkommensgrenze nur für die Kinder und Eltern der bedürftigen Person gilt – also für Verwandte ersten Grades. Können weder die Pflegebedürftigen noch deren Angehörige finanziell belangt werden, weil die vorhandenen Mittel ausgeschöpft oder nicht ausreichend sind, greift die Sozialhilfe im Pflegeheim, wenn ein Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ gestellt wird.

Eine Alternative, um für einen Pflegefall vorzusorgen, ist die private Pflegeversicherung. Sie springt ein, wenn die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung für die Finanzierung des Heimplatzes nicht genügen.

Finanzierung Pflegeheim - Häufige Fragen

Das ist sehr unterschiedlich, doch durchschnittlich liegen die monatlichen Kosten fürs Pflegeheim bei vollstationärer Unterbringung zwischen etwa 2.500 Euro und 3.500 Euro.

Je nach Pflegegrad erhalten bedürftige Personen einen Zuschuss von der gesetzlichen Pflegeversicherung. Etwaige Differenzen müssen sie selbst durch Rente, Vermögen und dergleichen bezahlen.

Wenn die Rente, das Vermögen und andere Finanzmittel bedürftiger Personen die Pflegeheimkosten nicht decken, prüft das Sozialamt, ob sich beispielsweise Kinder oder Ehepartner an der Finanzierung beteiligen können beziehungsweise müssen.

Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ab dem Pflegegrad 2 relevant und bezeichnet die Differenz aus dem Zuschuss der Pflegekasse und dem individuellen Pflegesatz der Einrichtung. In Form eines Mittelwerts fällt für alle Bewohnenden derselbe EEE an.

Das sogenannte Schonvermögen regelt im Pflegeheim, wie viel Geld man behalten darf – der Schonbetrag darf demnach nicht zur Finanzierung der Pflegekosten verwendet werden. Das gilt oft auch für ein gemeinsames Haus, wenn ein Ehepartner noch darin wohnt und der andere in einem Pflegeheim lebt.

Unter die Investitionskosten fallen alle Aufwendungen eines Pflegeheimes, die den regulären Betrieb sicherstellen – beispielsweise Kosten für die Miete und die Instandhaltung des Gebäudes, in dem sich die Einrichtung befindet.

Der Zuschuss richtet sich nach dem Pflegegrad – früher Pflegestufe – der bedürftigen Person und erhöht sich bei steigender Pflegebedürftigkeit. Chronologisch von Pflegegrad 1 bis 5 sind es folgende Leistungen: 125 Euro, 770 Euro, 1.262 Euro, 1.775 Euro und 2.005 Euro.

Das hängt stark davon ab, wie pflegebedürftig die Person ist. Die gesetzliche Pflegeversicherung unterstützt aber auch die häusliche Versorgung und zahlt je nach Pflegegrad (2 bis 5) ein Pflegegeld in Höhe von mindestens 316 Euro und höchstens 901 Euro.

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