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Hinterbliebenenrente: Wer hat Anspruch?

Welche Formen der Hinterbliebenenrente gibt es?

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Im Todesfall eines Ehepartners oder der Eltern haben Hinterbliebene Anspruch auf eine Witwen- oder Waisenrente. Die Hinterbliebenenrente muss bei der gesetzlichen Rentenkasse beantragt werden. Dabei gibt es einige Bestimmungen zu beachten.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste zur Hinterbliebenenrente

  • Die Hinterbliebenenrente für Eheleute und eingetragene Lebenspartner heißt Witwen- oder Witwerrente
  • Wer eine Witwenrente beantragen möchte, reicht einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung ein
  • Es gibt eine kleine und eine große Witwenrente. Der Unterschied liegt in der Höhe und der Laufzeit der Zahlungen.
  • Das Einkommen der Hinterbliebenen entscheidet über den endgültigen Rentenbetrag, der monatlich ausgezahlt wird

Hinterbliebenenrente beantragen: Alles Wissenswerte

Der Todesfall eines geliebten Menschen ist immer eine große emotionale Herausforderung. Daran kann auch Geld nichts ändern. Die sogenannten „Renten wegen Todes“ sollen aber verhindern, dass zusätzlich finanzielle Sorgen hinzukommen und der Lebensunterhalt plötzlich unsicher ist. Doch sowohl der Rentenbetrag als auch die Rentenart sind nicht in allen Situationen identisch.

Ist die Witwenrente die Hinterbliebenenrente? Ja, aber nicht nur. Der Begriff „Hinterbliebenenrente“ umfasst verschiedene Arten, um hinterbliebene Personen finanziell abzusichern. Entsteht für Familienangehörige im Todesfall ein Unterhaltsverlust, etwa im Todesfall der Eltern, wird er durch die Rentenversicherung gesetzlich beglichen. Dazu gehören:

Wir fokussieren in diesem Artikel den ersten Fall. Zwar wird oft von der Witwenrente gesprochen, doch die Hinterbliebenenrente gilt auch für Männer. Grundsätzlich bestehen keine Unterschiede, wenn betroffene Personen die Witwen- oder Witwerrente beantragen. Wichtig ist vor allem, dass der oder die Verstorbene mindestens fünf Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat.

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Antrag auf Hinterbliebenenrente: Definition und Voraussetzungen

Die Hinterbliebenenrente soll den Einkommenswegfall ausgleichen, der sich nach dem Tod eines Ehe- oder Lebenspartners ergibt. Die Rente stammt hierbei aus der Versicherung des Verstorbenen und wird gesetzlich von der Deutschen Rentenversicherung geregelt. Bei einem Sterbefall von Eheleuten greift die Witwen- beziehungsweise Witwerrente. Das gilt nach Paragraf 46 des Sozialgesetzbuchs (SGB) auch für eingetragene Lebenspartnerschaften, die wir in der Folge einschließen, wenn die Rede von Eheleuten ist.

Anspruch auf diese Form der Hinterbliebenenrente hat ein Mensch, der mit dem verstorbenen Ehepartner bis zu dessen Tod verheiratet war. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Personen getrennt oder zusammenlebten. Wichtig ist aber: Die Ehe darf zum Zeitpunkt des Todesfalls weder geschieden noch für nichtig erklärt worden sein. Seit dem 01. Januar 2002 formuliert das Gesetz zudem eine eheliche Mindestdauer von einem Jahr – eine Ausnahme ist der Unfalltod – und die Erfüllung der fünfjährigen Wartezeit seitens der verstorbenen Person. Sind die Voraussetzungen erfüllt, ist ein Antrag auf Erhalt einer Witwer- oder Witwenrente rechtlich möglich.

Als Grundbedingung gilt, dass die Eheschließung standesamtlich erfolgte – eine kirchliche Trauung genügt nicht, um eine Hinterbliebenenrente zu beantragen. Verlobungen sind ebenfalls ausgeschlossen. Der Anspruch erlischt, sobald die rentenempfangende Person erneut heiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingeht. Grundsätzlich wird zwischen der kleinen und der großen Witwenrente unterschieden.

Wo beantrage ich die Hinterbliebenenrente?

Versicherungsträger prüfen den Anspruch auf gesonderte Rentenzahlungen nach einem Sterbefall nicht automatisch. Betroffene Menschen müssen die Witwenrente nach einem Todesfall demnach offiziell beantragen. Die Beantragung der Witwenrente erfolgt beim Rentenversicherungsträger, bei dem die verstorbene Person versichert war – im Regelfall bei der Deutschen Rentenversicherung.

Genügt ein formloser Antrag auf Hinterbliebenenrente?

Die Deutsche Rentenversicherung bietet offizielle Formulare an, sodass Betroffene für ihren Antrag auf Hinterbliebenenrente direkt ein Muster haben. Antragstellende müssen das Formular ordnungsgemäß ausfüllen und unterschreiben. Anschließend können sie es entweder per Post an den Rentenversicherungsträger des jeweiligen Bundeslandes schicken oder persönlich in einer der regionalen Beratungsstellen abgeben.

Der Antrag allein genügt aber nicht, da die Rentenversicherung zur korrekten Bearbeitung weitere Unterlagen benötigt – zum Beispiel:

  • Sterbeurkunde der verstorbenen Person
  • Letzte Rentenanpassungsmitteilung
  • Letzter Rentenbescheid oder letzte Gehaltsabrechnung

Antragstellende Personen sollten sich vor dem Ausfüllen alle relevanten Informationen bereitlegen. Dazu zählen neben dem Personalausweis auch die Kontodaten und die Steueridentifikationsnummer.

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Hinterbliebenenrente: Rechner und Höhe

Für die ersten drei Monate nach dem Todesfall gilt eine besondere Regel, die sich Sterbevierteljahr nennt. In dieser Zeit erhalten Hinterbliebene die volle Höhe der Versichertenrente – das trifft auch zu, wenn die verstorbene Person eine Erwerbsminderungsrente bezog. Den Bezug etwaiger Kinderzuschläge können Eltern erst nach dem Vierteljahr beantragen.

Nach dem Sterbevierteljahr kann sich die Hinterbliebenenrente durch eine Anrechnung des Einkommens verändern. Im Internet gibt es zahlreiche Online-Rechner für die Hinterbliebenenrente, um schnell und eigenhändig eine Orientierung zu erhalten.

Wie hoch ist die gesetzliche Hinterbliebenenrente?

Die Höhe der Ansprüche richten sich nach der Art der Witwenrente: klein oder groß. Während die kleine Witwenrente 25 % der potenziellen Rente der verstorbenen Person beträgt, sind es bei der großen Witwenrente 55 %. Ferner gilt ein früherer Tarif, der 60 % des Rentenbetrags ermöglicht – das betrifft Paare, bei denen eine Person am 01.01.2002 bereits 40 Jahre oder älter war, sowie Menschen, die am genannten Datum bereits verwitwet waren.

Um einen Anspruch auf die große Variante (55 %) zu haben, müssen Antragstellende mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllen:

  • Hinterbliebene sind älter als 45 Jahre und 10 Monate (Stand 2021)
  • Es liegt eine Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung vor
  • Erziehung eines Kindes unter 18 Jahren
  • Verantwortung für ein behindertes Kind, das sich nicht selbst versorgen kann

Die erstgenannte Altersgrenze erhöht sich seit 2012 pro Jahr um einen Monat. Im letzten Fall ist das Alter des Kindes nicht entscheidend.

Der nach dem Sterbevierteljahr geltende monatliche Betrag definiert sich nach neuem Recht anhand verschiedener Einkünfte. Dazu gehören laut der Deutschen Rentenversicherung neben der Erwerbstätigkeit folgende Einkommen:

  • Arbeitslosengeld I
  • Krankengeld oder Renten (gesetzlich)
  • Zinsen aus eigenem Vermögen
  • Einnahmen aus Verkäufen
  • Miet- und Pachtgewinne
  • Betriebsrenten
  • Private Lebens-, Renten- oder Unfallversicherungen
  • Elterngeld
  • Vergleichbare Einkommen aus dem Ausland

Hinterbliebenenrente und Hinzuverdienst: Geht das?

Wenn die rentenempfangende Person selbst Einkünfte bezieht, erfolgt die Berechnung der Hinterbliebenenrente als Einkommensanrechnung. Im Detail betrifft das 40 Prozent des pauschalisierten Nettoeinkommens, das über den Freibetrag hinausgeht. Der Paragraf 97 des SGB regelt den Freibetrag für die Hinterbliebenenrente. Demnach ist nur „das Einkommen, das monatlich das 26,4-fache des aktuellen Rentenwerts übersteigt“, auf die Witwenrente anrechenbar. Somit ergibt sich der Freibetrag immer aus der folgenden Rechnung: Rentenwert nach Bundesland (neu oder alt) mal 26,4 – das ist die Hinzuverdienstgrenze der Hinterbliebenenrente.

Ein Beispiel nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung: Im Zeitraum von Juli 2020 bis zum Juni 2021 beträgt der Freibetrag für westliche Bundesländer 902,62 Euro. Ursula ist berufstätig und verdient ein monatliches Bruttogehalt von 2.000 Euro. Nach dem Tod ihres Ehemanns beantragt sie eine Witwenrente, die sich auf 500 Euro beläuft. Um die Hinterbliebenenrente zu berechnen, reduziert die Rentenversicherung das Gehalt um 40 Prozent (hier 800 Euro) und bestimmt so das pauschale Nettoeinkommen. Vom neuen Betrag (hier 1.200 Euro) geht der Freibetrag ab, sodass sich 297,38 Euro ergeben, von denen wiederum 40 Prozent errechnet werden. Diese rund 118,95 Euro zieht die Deutsche Rentenversicherung von der ursprünglichen Witwenrente ab, um die tatsächlich auszahlbare monatliche Hinterbliebenenrente von Ursula zu definieren: 381,05 Euro.

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Hinterbliebenenrente: Bescheid und Krankenversicherung

Die Bearbeitung des Antrags zur Witwenrente kann mehrere Wochen dauern. Gut zu wissen: Die Hinterbliebenenrente wird in der Regel bis zu zwölf Monate rückwirkend gezahlt.

Wie lange bekommt man die Hinterbliebenenrente?

Nach der Genehmigung und Berechnung der Hinterbliebenenrente fragen sich viele: Wie lange greift der Bescheid? Wer einen Antrag auf die kleine Witwenrente stellt, sollte vorher wissen, dass sie nach neuem Recht befristet gilt – meist auf zwei Jahre ab dem Todesfall. Die große Witwenrente gilt zeitlich unbegrenzt, solange die dafür nötigen Voraussetzungen gegeben sind. Hier kann es zum Beispiel durch das Erlangen der Volljährigkeit eines Kindes zu einer Änderung kommen.

Darüber hinaus enden die Zahlungen der Witwenrente bei einer erneuten Heirat beziehungsweise der Begründung einer neuen Lebenspartnerschaft.

Hat die Hinterbliebenenrente Einfluss auf die Krankenversicherung?

Die Witwenrente ist in der Regel beitragspflichtig, weil das Gesetz die Hinterbliebenenrente als Einkommen des lebenden Ehepartners betrachtet. Demnach gilt: Ja, die Witwenrente wirkt sich auf die Beitragsberechnung zur Kranken- und Pflegeversicherung aus.

Hinterbliebenenrente - Häufig gestellte Fragen

Die Hinterbliebenenrente umfasst die „Renten wegen Todes“ und unterstützt Hinterbliebene im Todesfall durch monatliche Zahlungen. Dazu gehören die Witwen-, Waisen- und die Erziehungsrente.

Das ist die sogenannte Witwen- oder Witwerrente, die sich in eine kleine sowie große Rente gliedert und ebenso für eingetragene Lebenspartner gilt. Sowohl die Ehe als auch die Lebenspartnerschaft muss nach neuem Recht mindestens ein Jahr bestehen und die verstorbene Person muss zu Lebzeiten mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben.

Die kleine Rente beträgt 25 % der potenziellen Rente des verstorbenen Ehe- oder Lebenspartners und ist in der Regel auf zwei Jahre befristet und die große beträgt 55 % und läuft bei gültigem Anspruch zeitlich unbegrenzt.

Hinterbliebenenrenten wie die Witwenrente werden bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt, die auch für die Berechnung zuständig ist. Es existieren Formulare für die relevanten Szenarien – sie sind auf der offiziellen Website der Rentenversicherung als Download verfügbar.

Die Höhe der Rentenbeträge hängt von der Form (kleine oder große Witwenrente) und von den Einkommen der Hinterbliebenen ab. Zu den Einkommen gehören nicht nur Einkünfte durch Arbeit, sondern beispielsweise auch Krankengeld und andere Rentenzahlungen.

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