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Totenschein: Inhalt und Kosten der Todesbescheinigung

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Der Totenschein ist eine amtliche Urkunde, die ein Arzt nach dem Tod eines Menschen anfertigt. Er bescheinigt das Ableben und es werden Angaben zu Art und Ursache des Todes festgehalten. Damit können Hinterbliebene weitere Dokumente erstellen lassen.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste zum Totenschein

  • Ein Totenschein wird von einem Arzt erstellt, nachdem er den Tod einer Person festgestellt und den Leichnam gründlich untersucht hat
  • Die Todesbescheinigung enthält die Personalien des Verstorbenen sowie vertrauliche Informationen zur Todesursache und der Todesart
  • Der Totenschein darf nicht mit der Sterbeurkunde verwechselt werden, die erst auf der Grundlage des Totenscheins erstellt wird
  • Je nach Inhalt des Totenscheins, vor allem des vertraulichen Teils, werden Exemplare an verschiedene Einrichtungen geschickt
  • Die Kosten liegen bei rund 166 Euro und können durch zusätzliche Gebühren wie Anfahrtskosten höher ausfallen

Was ist ein Totenschein?

Der Totenschein wird auch Todesbescheinigung oder Todesschein genannt. Dabei handelt es sich um ein ärztlich erstelltes Dokument, das die Ergebnisse einer Leichenschau zusammenfasst. Erst wenn eine medizinische Fachkraft den Körper der verstorbenen Person untersucht und den Tod eindeutig festgestellt hat, darf sie den Todesschein ausstellen und Angaben wie den Sterbeort, die Todeszeit und die Ursache des Ablebens darauf vermerken.

Auch für Totgeburten – sogenannte Sternenkinder – mit einem Geburtsgewicht von über 500 Gramm wird ein Totenschein ausgestellt. Liegt das Geburtsgewicht darunter, erfolgt nach dem deutschen Bestattungsgesetz (BestG) keine Ausstellung eines Todesscheins – dennoch können Hinterbliebene den Leichnam bestatten lassen.

Die Ausstellung eines Totenscheins ist in Deutschland klar geregelt und als unabdingbar verankert. Nur auf der Grundlage dieses ersten offiziellen Dokuments können Hinterbliebene nach dem Ableben eines Menschen die nächsten Schritte bis hin zur Bestattung angehen.

Wie sieht eine Todesbescheinigung aus?

Ein Totenschein besteht aus insgesamt vier Blättern und wird auf zwei Umschläge verteilt, da er neben persönlichen und allgemeinen Informationen auch sensible Daten zur Ursache und Art des Todes enthält. Es werden zwei wesentliche Teile unterschieden: nicht-vertraulicher Teil und vertraulicher Teil.

Im nicht-vertraulichen Teil vom Todesschein finden sich folgende Angaben:

  • Personenbezogene Angaben
  • Name des zuletzt behandelnden Arztes
  • Name der Person, die den Tod identifiziert hat
  • Sterbezeitpunkt und Sterbeort
  • Todesart
  • Eventuelle Warnhinweise
  • Weitere Angaben vom Arzt
  • Unterschrift des Arztes

Die personenbezogenen Daten beziehen sich auf den Verstorbenen und umfassen den Vor- und Nachnamen, das Geschlecht, den Geburtstag und -ort sowie die zum Zeitpunkt des Todes gültige Wohnadresse. Zu den Warnhinweisen zählen beispielsweise eine Infektionsgefahr. Diese sind zu Zeiten von Corona besonders wichtig. Bei der Todesart wird zwischen natürlich, nicht natürlich und ungeklärt unterschieden – beispielsweise wie folgt:

  • Natürlicher Tod: Krankheit, Alter
  • Nicht natürlicher Tod: Unfall, Suizid oder ein Tötungsdelikt
  • Ungeklärter Tod: Keine eindeutige Ermittlung bei der Leichenschau möglich

Das sind die Angaben im vertraulichen Teil:

  • Sichere Todesanzeichen
  • Ausführliche Informationen zur Todesursache
  • Klassifikation der Todesursache
  • Entscheidungsgründe für die Todesart

Sichere Anzeichen für den Tod eines Menschen können Totenflecke, Fäulnis und die Totenstarre sein. Die weiteren Angaben im vertraulichen Teil liefern erklärende Details und Begründungen zur Todesart. So kann die Todesursache beispielsweise ein Herzinfarkt sein.

Sind Totenschein und Sterbeurkunde das Gleiche?

Nein. Der Totenschein wird oftmals mit der Sterbeurkunde verwechselt, doch tatsächlich müssen beide Dokumente eindeutig voneinander unterschieden werden. Zeitlich gesehen liegt der Totenschein vor der Sterbeurkunde. Für die Beantragung der Sterbeurkunde beim am Sterbeort ansässigen Standesamt werden mehrere Dokumente benötigt – unter anderem der ärztlich erstellte und unterschriebene Todesschein. Die genaue Vorgehensweise hinsichtlich der Ausstellung kann je nach Bundesland und Todesfall unterschiedlich ausfallen.

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Wer darf einen Totenschein ausstellen?

Der Totenschein wird von einem Arzt nach einer sehr gründlichen Untersuchung des Verstorbenen ausgestellt. Dieser Vorgang nennt sich Leichenschau und die Ergebnisse der Untersuchung werden exakt dokumentiert. Welcher Arzt den Todesschein ausstellt, hängt von den situativen Umständen des Todes ab. Stirbt ein Mensch zum Beispiel während einer Operation, sollte der behandelnde Arzt den Totenschein im Krankenhaus erstellen. Darüber hinaus gibt es weitere Szenarien:

  • Hausarzt
  • Bereitschaftsarzt

Wenn eine Person zu Hause verstirbt, können Hinterbliebene den Hausarzt in Kenntnis setzen, der die Leichenschau und die Ausstellung des Totenscheins übernimmt. Das funktioniert allerdings nur in den Sprechzeiten und wenn der kontaktierte Arzt generell für einen Hausbesuch zur Verfügung steht. Alternativ können sich Hinterbliebene mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst in Verbindung setzen: Über die bundesweit gültige Telefonnummer 116117 erhalten Betroffene nachts, an Feiertagen und am Wochenende Auskunft und Unterstützung.

Darf der Notarzt den Totenschein ausfüllen?

Theoretisch darf ein Notarzt den Totenschein ausstellen, doch in der Praxis fehlt meist die Zeit für die notwendige ausgiebige Leichenschau. Statt des offiziellen Totenscheins erstellen Notärzte daher oft eine vorläufige Todesbescheinigung. Anschließend liegt es in ihrer Verantwortung, die Leichenschau einem Arzt zu übertragen.

Eine vorläufige Bescheinigung ist kein wertiger Ersatz für einen Totenschein und kann daher nicht zur Beantragung der Sterbeurkunde verwendet werden.

Wer bekommt den Totenschein?

Normalerweise ist es nicht nötig, dass Hinterbliebene einen Totenschein beantragen. Die Regel sieht eine automatische Übermittlung der zwei Teile der Todesbescheinigung an bestimmte Einrichtungen wie das Bestattungsinstitut, Gesundheitsamt, statistische Landesamt und die Rechtsmedizin vor.

Das beauftragte Bestattungsunternehmen erhält den nicht-vertraulichen Teil des Totenscheins und leitet ihn gegebenenfalls an das zuständige Standesamt weiter. Dort wird auf der Grundlage des Todesscheins und weiterer Dokumente die Sterbeurkunde ausgestellt. Außerdem kümmert sich das Standesamt in der Regel um die Berücksichtigung der nicht-vertraulichen Daten in der Bevölkerungsstatistik.

Welche Ämter und Einrichtungen den vertraulichen Teil nach der Ausstellung des Totenscheins erhalten, entscheidet die Gesetzgebung des jeweiligen Bundeslandes. Oft wird ein Exemplar an das statistische Landesamt und das Gesundheitsamt gesendet – im zweiten Fall vor allem, wenn relevante Warnhinweise im Totenschein vermerkt sind. Insbesondere in Bezug auf Corona ist das wichtig. Ist eine Feuerbestattung geplant, erhält auch das Krematorium den vertraulichen Teil der Todesbescheinigung, um eine zweite Leichenschau von einem Amtsarzt durchführen zu lassen.

Wenn die Todesart „nicht natürlich” oder „ungeklärt” lautet, bekommen erst die Rechtsmedizin und schließlich die Staatsanwaltschaft eine Ausfertigung. In dem Zuge findet auch eine Obduktion statt und die dadurch gewonnenen Erkenntnisse zur Todesursache werden im vertraulichen Teil

Nicht immer können Hinterbliebene die Einsicht in den vertraulichen Teil vom Totenschein mit Erfolg anfordern. Per Gesetz gilt das Recht zum Schutz persönlicher Daten auch postum, sodass nur bestimmte Menschen den kompletten Totenschein einsehen dürfen.

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Was kostet ein Totenschein?

Die ärztlichen Gebühren für die Feststellung des Todes, die Untersuchung des Toten und das Ausstellen des Totenscheins unterliegen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und belaufen sich auf rund 165,77 Euro. Oft fällt der finale Betrag jedoch höher aus, weil zusätzliche Gebühren wie Anfahrtskosten und ein Nachtzuschlag in die Totenscheinabrechnung einfließen. Bei einem Todesfall im Krankenhaus können die Kosten für die Todesbescheinigung aufgrund der dort stattfindenden Kühlung des Leichnams steigen. Die vorläufige Bescheinigung kostet rund 110,51 Euro.

Die Krankenkasse übernimmt keine nach dem Tod eines Menschen entstehenden Kosten, da die Leistungspflicht mit dem Ableben der Person erlischt. Wenn sie einen Todesschein ausstellen lassen, obliegt die Bezahlung der Totenscheinkosten demnach bei den Hinterbliebenen. In den meisten Fällen legt das beauftragte Bestattungsunternehmen die ärztlichen Gebühren zunächst aus und verrechnet sie später mit den Bestattungskosten. Konkret stellt das medizinische Personal die Rechnungen in der Regel an mymoria. Die Gebühr wird im Folgenden den Angehörigen mitgeteilt und in Rechnung gestellt.

Zusätzliche Totenscheingebühren

Teilweise kommen weitere Kosten hinzu, die ebenfalls in der Gebührenordnung für Ärzte geregelt werden. Das kann zum Beispiel ein Wegegeld sein:

AnfahrtswegAm TagBei Nacht
Bis zu 2 km4,23 Euro8,45 Euro
Mehr als 2 bis 5 km7,85 Euro12,07 Euro
Mehr als 5 bis 10 km12,07 Euro18,11 Euro
Mehr als 10 bis 25 km18,11 Euro30,16 Euro

Der Nachttarif beim Wegegeld gilt zwischen 20:00 und 08:00 Uhr. Bei mehr als 25 Kilometern treten die Regelungen der Reiseentschädigung in Kraft – in dem Fall kann der Arzt pro Kilometer, den er mit einem eigenen Kraftwagen zurücklegt, 31 Cent und für die Nutzung anderer Verkehrsmittel die tatsächlichen Kosten berechnen.

Weitere mögliche Gebühren, die im Rahmen der Leichenschau und Totenscheinausstellung entstehen können, können Sie in der folgenden Tabelle nachlesen:

Besondere UmständeGebühr
Leistung zwischen 20:00 und 22:00 Uhr erbracht15,15 Euro
Leistung zwischen 06:00 und 08:00 Uhr erbracht15,15 Euro
Leistung zwischen 22:00 und 06:00 Uhr erbracht26,23 Euro
Leistung an Samstagen, Sonn- und Feiertagen erbracht19,82 Euro

Die sogenannten Besuchsgebühren dürfen bei einem Hausbesuch nicht geltend gemacht werden, da sie nur als Leistung für lebende Patienten gelten. Dementsprechend können Besuchsgebühren anfallen, wenn die Person zum Zeitpunkt der Kontaktaufnahme mit dem Arzt noch nicht verstorben war und es bis zum Eintreffen oder während des Aufenthalts des Arztes zum Tode kam.

Gebührenordnung für Ärzte: Erklärung

Die Gebührenordnung für Ärzte setzt Regelungen hinsichtlich der Abrechnung von medizinischen Leistungen fest, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckt sind. Das Verzeichnis der GÖA unterteilt die Leistungen folgendermaßen:

  • Grundleistungen
  • Nicht-gebietsbezogene Sonderleistungen
  • Gebietsbezogene Leistungen

Als Grundleistungen gelten zum Beispiel beratende Tätigkeiten und Untersuchungen, die Sonderleistungen decken unter anderem die Entnahme von Blut und das Anlegen von Verbänden ab und zu den gebietsbezogenen Leistungen gehören chirurgische Behandlungen.

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