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Kann man den Bestatter wechseln?

Bestatter wechseln: Wie geht das?

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Welche Möglichkeiten hat man, den Bestatter zu wechseln, wenn ein Trauerfall eintritt? Was, wenn ein Bestatter von Pflegeheim, Hospiz oder den Behörden beauftragt wurde? Wir erklären, wie man am besten vorgeht!

Inhaltsverzeichnis

Häufig kommen wir in Situationen, in denen der Tod eines Angehörigen abzusehen ist oder zumindest im Raum steht. Menschen versterben absehbar im Hospiz, im hohen Alter im Seniorenwohnheim oder nach längerem Aufenthalt im Pflegeheim. Oder sie müssen sich einer risikoreichen Operation unterziehen, bei der der Ausgang nicht sicher ist. Auf diese Situationen kann man sich selbst und seine Angehörige vorbereiten, indem man sich im Vorfeld von einem Bestatter beraten lässt. Dort kann man Wünsche für die Bestattung hinterlegen und den Bestatter des Vertrauens bereits mit einer Vollmacht versehen.

Aber es gibt auch Sterbefälle, in denen der Tod eines Menschen unvorhergesehen eintritt oder keine Vorsorge getroffen wurde. Aufgrund des gesellschaftlichen Tabus um das Thema Tod, scheuen manche Menschen davor zurück, eine schwierige Situation wie den Einzug ins Hospiz oder eine schwere Operation im Vorfeld mit einem Bestatter zu besprechen und sich für alle Eventualitäten zu rüsten.

Dadurch kann es im Fall der Fälle passieren, dass in der Eile der falsche Bestatter beauftragt wird, mit dessen Service man schnell unfrieden ist oder der schlichtweg die gewünschte Bestattung nicht umsetzen kann. In diesen Fällen stellt sich die Frage: Kann man den beauftragten Bestatter eigentlich wechseln? Und falls ja, wie?

Einige Situationen wollen wir in diesem Artikel erläutern.

Was wenn schon ein Bestatter beauftragt wurde?

Einige Todesfälle treten in Institutionen wie dem Pflegeheim oder dem Senioren-Wohnheim ein. Manchmal kommt es dann dazu, dass von dieser Institution ein Bestatter mit der Überführung des Verstorbenen beauftragt wird. Ähnliches gilt bei sogenannten Ordnungsamtsbestattungen, also Todesfällen, bei denen zunächst kein Bestattungspflichtiger bekannt ist. In anderen Situationen sind Hinterbliebene beim Eintritt des Todes in einem Schockzustand und beauftragen zunächst irgendeinen Bestatter, vielleicht zufällig ausgewählt.

In diesen Situation nimmt ein Bestatter die Überführung ab dem Sterbeort zunächst in die eigenen Klimaräume zur Totenversorgung vor.

Häufig erreicht mymoria jedoch die Frage nach der Verbindlichkeit einer solchen Situation – immerhin haben entweder Ordnungsamt oder die Institution den Bestatter beauftragt und nicht etwa die Hinterbliebenen. Oder aber es wurde ein Bestatter mit der Überführung beauftragt, es gab jedoch im Vorfeld keine umfassende Beratung. Vielleicht wurde kein Angebot unterbreitet oder gar verbindlich angenommen. Manchmal kommt es ebenfalls vor, dass Hinterbliebene ein Angebot annehmen, aber später vielleicht skeptisch werden oder mit dem Angebot unzufrieden sind.

Für diese und weitere Fragen steht mymoria gerne unverbindlich beratend zur Seite. Als Bestatter sind wir zwar nicht in der Lage, Rechtsauskunft zu erteilen, können aber zumindest helfen, zu ergründen, wie sich die Situationen darstellt und welche Lösungen es für das Problem gegebenenfalls geben kann.

Der Bestatter kann die Bestattung nicht vollständig durchführen

Am häufigsten erreicht mymoria diese Frage nach einem Bestatterwechsel im Zusammenhang mit der Seebestattung. Der lokale Bestatter konnte die Überführung vornehmen und stand zur Beurkundung beiseite, hat vielleicht sogar die Kremation begleitet. Die Angehörigen wünschen jedoch eine Seebestattung, bei der der Bestatter nicht helfen kann. In solchen Situationen kann mymoria behilflich sein, denn Hinterbliebene können uns auch nur für die Beisetzung auf See beauftragen, egal ob begleitet oder unbegleitet.

Wird mymoria für die Seebestattung beauftragt, koordinieren wir mit dem lokalen Bestatter den weiteren Verlauf, in Abhängigkeit davon, wie weit der Sterbefall bereits betreut wurde. Entweder wir überführen die Totenasche und organisieren die Seebestattung sowie den Blumenschmuck, insofern gewünscht, mit den Angehörigen. Auch bei der Auswahl der Überurne sind wir behiflich. Oder aber wir übernehmen den Sterbefall ab den Klimaräumen des Kollegen. Das heißt, wir überführen in das Krematorium und nehmen, wenn nötig, die Beurkundung und alle notwendigen weiteren Schritte vor, sodass die Seebestattung ganz den Wünschen der Hinterbliebenen entsprechend durchgeführt werden kann.

Der Todesfall steht kurz bevor? Treffen Sie schon jetzt Vorkehrungen, um Zeit zum Abschiednehmen zu haben.

Schon bevor der Todesfall eintritt, können Sie bereits wichtige Details der Bestattung planen und bei mymoria beauftragen. Im Fall der Fälle genügt ein Anruf, wir kümmern uns um alles weitere und Sie haben Zeit, um in Ruhe Abschied zu nehmen.

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Unzufrieden mit dem Bestatter

Anders die Situationen, in denen Hinterbliebene einen Bestatter beauftragt haben und im Laufe des Trauerfalls gerne den Bestatter wechseln möchten. Häufige Ursache hierfür sind eine nicht ausreichende Beratung im Vorfeld, ein nicht aussagekräftiges Angebot oder ein Angebot das unverbindlich bezüglich des Endpreises ausfällt.

Zu Beginn geht es hierbei oftmals um ein zunächst unverbindliches Beratungsgespräch mit mymoria, bei dem unser Vorgehen und unser Angebot besprochen werden. Wir weisen transparent auf unsere Preise hin und erläutern, welche Dienstleistungen enthalten sind und wie sich die Produktauswahl auf den Endpreis auswirkt. Im Laufe eines solchen Gesprächs können wir ein unverbindliches Angebot individuell erstellen, dieses kann dann zum Preisvergleich verwendet werdet.

Ob man "einfach so" einen anderen Bestatter beauftragen kann, hängt vor allem davon ab, wie und in welchem Umfang der erste Bestatter beauftragt wurde. Wurde er ausschließlich für die Erstüberführung beauftragt, so endet das geschlossene Vertragsverhältnis damit. Anders bei Bestattungsunternehmen, die mit der kompletten Bestattung betraut wurden – das Vertragsverhältnis sieht vor, dass der Bestatter mit dem vollen vertraglich geschlossenen Dienstleistungs- und Produktpaket rechnen kann und dies auch in Rechnung stellen darf.

Bestenfalls kann man auf die Kulanz des Bestatters hoffen. Ein ehrliches Gespräch von Angesicht zu Angesicht mit dem Bestatter und das Darlegen der Gründe können unter Umständen den bereits beauftragten Bestatter dazu bewegen, den Auftrag abzugeben. In der Regel werden hierbei aber mindestens die bisher angefallenen Kosten wie zum Beispiel Kühlkosten und die bereits erfolgte Überführung in Rechnung gestellt.

Auch vom anschließend neu beauftragten Bestatter wird gegebenenfalls eine Überführung in Rechnung gestellt, sowie natürlich die weiteren vertraglich geregelten Dienstleistungen und Produkte. Es empfiehlt sich, darauf zu achten, dass das neue Angebot auf jeden Fall transparent ist und definitiv alle Kosten beinhaltet – dies ist bei mymoria der Fall. Wir sind Ihr Bestatter in der Nähe und unterstützen Sie vor Ort, telefonisch oder online bei allen Themen rund um die Bestattung.

Bestatter wurde von jemand anderem beauftragt – was tun?

Manchmal kommt es vor, dass ein Bestatter mit der Überführung beauftragt wird, ohne dass die Hinterbliebenen davon wissen sind. Dies ist der Fall, wenn das Ordnungsamt den Trauerfall zunächst durchführen muss oder eben auch, wenn das Pflegeheim die Überführung veranlasst. Manche Pflegeheime haben Kooperationen mit Bestattern geschlossen, sodass dieser stets angerufen wird, wenn ein Sterbefall eintritt.

In Situationen wie diesen haben unserem Verständnis nach die Hinterbliebenen keinen Vertrag mit einem Bestatter geschlossen und auch keine Beauftragung für die Bestattung erteilt, sodass der Bestatter eigentlich problemlos gewechselt werden kann. Auch hier ist in der Regel ein direktes Gespräch ausreichend, um die Situation zu klären. Die Hinterbliebenen beauftragen im Anschluss einen weiteren Bestatter und dieser wird die Überführung aus den Klimaräumen des Kollegen vornehmen. Ist ein Gespräch mit dem durch die Institution beauftragen Bestatter nicht erfolgreich, so rät mymoria dazu, umgehend Rechtsbeistand einzuholen und etwaige offenen Fragen zu klären.

Übrigens kann man ein solches Missverständnis auch mit der mymoria Bestattungsvorsorge vermeiden – Sie erhalten eine Vorsorge-Urkunde sowie Aufkleber für die Gesundheitskarte. Zusammen mit der Informationskarte im Kreditkartenformat kann diese Information im Pflegeheim oder Hospiz hinterlegt werden, sodass dort bekannt ist, dass bereits ein Bestatter per Vorsorge mit der Bestattung betraut wurde. Die Institution kann mymoria dann im Trauerfall umgehend informieren – wir sind 24 Stunden täglich erreichbar, auch an Feiertagen und dem Wochenende.

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Gibt es einen Pflichtbestatter?

Immer mal wieder kommt es vor, dass der Eindruck erweckt wird, für eine bestimmte Region gäbe es einen Bestatter, der für diese zuständig ist. Das heißt, ein Bestatter, der immer beauftragt werden muss, wenn ein Trauerfall in dieser Gegend eintritt. Teilweise wird dies von Pflegeeinrichtungen kommuniziert, manchmal ist es ein Mythos der in einer Gegend verbreitet ist – und manchmal sind es Bestatter, die versuchen diesen Eindruck zu erwecken.

Es wird behauptet, dass es so etwas wie eine Sprengelpflicht (aus dem Schulwesen) für Bestatter gäbe, dass dieser also "exklusiv", das heißt ausschließlich, für die Gegend zuständig ist. Zwar gibt es in der Tat Vertragsbestatter für Behörden, die bei Unfällen, ungeklärten Todesursachen oder wenn kein Bestattungspflichtiger bekannt ist beauftragt werden – dies trifft aber nur für die Erstüberführung zu. Diese erste Überführung wird beauftragt, da nicht unbedingt erwartet werden kann, dass Hinterbliebene in einer solchen Ausnahmesituation sofort und zeitnah eine Entscheidung über den zu beauftragenden Bestatter treffen können. Selbst wenn dieser beauftragte Bestatter behauptet, er sei nun "beauftragt die Bestattung durchzuführen", haben die Hinterbliebenen als Zahlungspflichtige die freie Wahl, wer der Bestatter ihres Vertrauens ist und wer den Trauerfall begleiten soll.

Hier gilt, dass die Bestatter lediglich mit der Überführung betraut sind und eine erste Einlagerung in den Klimaräumen vornehmen sollen – und auch nur dies dürfen. Gleiches gilt auch für Bestatter, die standardmäßig oder als Vertragspartner von Pflegeeinrichtungen oder Krankenhaus beauftragt werden.

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