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Sozialbestattung - Beantragung & Kosten

Sozialbestattung: Alles, was Sie wissen müssen

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Wer eine Beisetzung nicht bezahlen kann, hat Anspruch auf eine Sozialbestattung. Doch welche Voraussetzungen gelten in Deutschland und worauf müssen betroffene Personen genau achten? Wir erklären Ihnen, wie Sie eine Sozialbestattung beantragen.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste zur Sozialbestattung

  • Sozialbestattungen helfen Kostentragungspflichtige, die eine Beisetzung nicht zahlen können
  • Bedürftige Personen wie Sozialhilfeempfangende können eine Sozialbestattung beantragen
  • Welche Bestattungskosten das Sozialamt übernimmt, ist regional unterschiedlich
  • Inbegriffen sind Leistungen wie die Leichenschau, der Sarg und Überführungen
  • Reisekosten und andere gesetzlich nicht vorgeschriebene Gebühren sind nicht inkludiert

So ist die Sozialbestattung geregelt

Wenn Hinterbliebene die Bestattung eines geliebten Menschen organisieren, ist das nicht nur emotional, sondern oft auch finanziell belastend. Doch wer bezahlt beispielsweise die Beerdigung bei einer Grundsicherung?

Durch die Sozialbestattung können auch Angehörige, die sich in einer schwierigen finanziellen Lage befinden, eine ortsübliche und würdevolle Beisetzung ausrichten.

Sie müssen eine Sozialbestattung organisieren? Wir helfen!

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Was ist eine Sozialbestattung?

Eine Sozialbeerdigung respektive Sozialbestattung unterstützt kostentragungspflichtige Personen, die nicht genügend finanzielle Mittel haben, um eine würdevolle Beisetzung für einen verstorbenen Menschen zu realisieren. Ist der Antrag genehmigt, übernimmt das für den Sterbeort zuständige Sozialamt bestimmte Beerdigungskosten wie den Sarg oder andere Beisetzungskosten wie die Einäscherung.

So lautet der entsprechende Gesetzestext nach Paragraf 74 des Sozialgesetzbuches (SGB): „Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen“.

Zwar liegt es im Interesse des Sozialamtes, den Gesamtpreis so gering wie möglich zu halten, doch verstorbene Personen haben einen Anspruch auf eine würde- und pietätvolle Beisetzung, die Außenstehende nicht sofort als Sozialbestattung erkennen.

Wenn eine Bestattungsvorsorge der verstorbenen Person mit konkreten Vorstellungen zur eigenen Beisetzung vorliegt, werden die letzten Wünsche bei der Umsetzung berücksichtigt, sofern sie sich in einem vertretbaren finanziellen Rahmen befinden.

Wer muss eine Bestattung bezahlen?

Die grundlegende Frage, wer eine Beisetzung bezahlen muss, regelt die Kostentragungspflicht – sie geht in Deutschland mit dem Erbrecht einher. Die Erben oder unterhaltspflichtigen Personen des verstorbenen Menschen müssen gemäß der gesetzlichen Kostentragungspflicht für die Gebühren der Bestattung aufkommen.

Daher suchen viele nach einer besonders günstigen Bestattungslösung oder fragen sich, ob das Sozialamt die Kosten für eine Beerdigung oder eine andere Beisetzung übernimmt – beispielsweise für eine Naturbestattung.

Menschen können zu Lebzeiten ein Testament aufsetzen und darin die individuelle Erbfolge benennen. Liegt kein entsprechendes Schriftstück vor, greift die gesetzlich festgelegte Erbfolge. Dann sind folgende Personengruppen in absteigender Reihenfolge erbberechtigt und verpflichtet, die Kosten zu tragen, sofern es keine Sozialbestattung ist:

  • Ehegatte oder Lebenspartner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Volljährige Kinder
  • Eltern
  • Geschwister
  • Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft
  • Sorgeberechtigte
  • Großeltern
  • Enkelkinder
  • Verwandte bis zum 3. Grad

Wenn Sie wissen möchten, wer erbberechtigt ist, können Sie einen Erbschein beantragen.

Welche Rolle spielt das Schonvermögen?

Im deutschen Sozialrecht meint das Schonvermögen den Teil des Vermögens, der unberücksichtigt bleibt, wenn Sozialleistungen berechnet werden – es dient Menschen in Notlagen als finanzielle Reserve, sodass sie nicht vollständig auf soziale Unterstützung angewiesen sind. Das betrifft auch die Sozialbestattung: Daher bleibt das Vermögen verstorbener Personen und kostentragungspflichtiger Hinterbliebener bis zu einer bestimmten Höhe unangetastet.

Seit dem 01. Januar 2023 liegt das Schonvermögen für Bestattungskosten bei 10.000 Euro pro Person. Zuletzt lag es bei es 5.000 Euro und bis April 2017 bei 2.600 Euro.

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Sozialbestattung richtig beantragen

Selbst günstige Bestattungen können mehrere hundert Euro kosten. Daher gibt es viele Familien, die mit der Finanzierung überfordert sind. In dem Fall können Betroffene die Kostenübernahme für eine Beerdigung oder alternative Beisetzung vom Sozialamt beantragen.

Wer kann eine Sozialbestattung beantragen?

Gesetzlich verpflichtete Kostentragende, also gesetzliche oder testamentarische Erben, können einen Antrag auf Sozialbestattung stellen. Dafür gibt es verschiedene Bedingungen: Ein Antragstellender muss nicht zwingend Sozialhilfe empfangen oder Arbeitslosengeld beziehen, aber im Sinne der sozialhilferechtlichen Vorschriften selbst bedürftig sein – auch Menschen mit einer niedrigen Rente oder einem geringen Einkommen können eine Sozialbestattung beantragen.

Das Sozialamt übernimmt Beerdigungskosten oder die erforderlichen Kosten einer anderen Beisetzung, wenn es nicht zumutbar ist, dass die gesetzlich verpflichteten Personen dafür bezahlen. Daher prüft das Sozialamt vorher das Vermögen der Hinterbliebenen, die auch das (gegebenenfalls vollständige) Erbe vorrangig für anfallende Bestattungskosten verwenden müssen.

Wie stelle ich einen Antrag auf Sozialbestattung?

Wenn die Erbenden die Bestattungskosten aufgrund ihrer persönlichen finanziellen Situation nicht zahlen können, das Erbe die Kosten nicht abdeckt und die verstorbene Person keine entsprechende Bestattungsvorsorge abgeschlossen hat, kommt eine Sozialbestattung infrage. Den Antrag müssen Hinterbliebene beim zuständigen Sozialamt stellen – sofern die verstorbene Person keine Sozialhilfe bezogen hat, ist das Sozialamt im Sterbeort zuständig.

Bis zur Bewilligung können mehrere Monate vergehen, denn die Prüfung umfasst einige Formulare und verschiedene Dokumente sowie Einkommens- und Vermögensnachweise.

Relevante Dokumente der verstorbenen Person:

  • Sterbeurkunde
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Sparbücher
  • Geldanlagen
  • Wohneigentum
  • Versicherungsnachweise (Lebensversicherung, Bausparverträge)
  • Zeitwert des PKW (falls vorhanden)

Relevante Dokumente der antragstellenden Person:

  • Erbschein oder Nachweis über Erbausschlag
  • Kopie der Art sowie Höhe des monatlichen Einkommens der letzten drei Monate
  • Nachweise über die monatlichen Belastungen
  • Nachweise über die Vermögensverhältnisse
  • Mietvertag mit der aktuellen Miethöhe
  • Angaben zu weiteren Angehörigen

Wenn der Antrag erst nach der Bestattung erfolgt, müssen Betroffene auch die Originalrechnung des Bestattungsinstitutes einreichen.

Wann beantrage ich die Bestattungskostenbeihilfe beim Sozialamt?

Wenn Sie die Sozialbestattung vor der Beisetzung beantragen, müssen Sie nicht in Vorkasse gehen. Bei Genehmigung stellt das Sozialamt eine Kostenübernahmeerklärung (Sachleistung) aus, die Sie beim beauftragten Bestattungshaus vorlegen, das die Rechnung wiederum direkt beim zuständigen Sozialamt einreicht. Das Amt zahlt Beerdigungskosten auch nachträglich, wenn die ausgerichtete Bestattung die vorgeschriebenen Regelsätze nicht übersteigt.

Wir empfehlen Ihnen, die Kostenübernahme oder den Zuschuss (beispielsweise zu den Beerdigungskosten) frühzeitig beim Sozialamt zu beantragen – und zwar, bevor Sie die Beisetzung beim Bestatter offiziell beauftragen. So können Sie erfragen, was das Amt übernimmt, und das Bestattungsunternehmen muss die Leistungen nach einer Kostenordnung abrechnen.

Sie müssen eine Sozialbestattung beantragen? Wir unterstützen Sie dabei gerne!

In wenigen Schritten können Sie mit mymoria eine würdevolle und dennoch günstige Bestattung planen. Wir helfen Ihnen nicht nur bei der Planung und Organisation, sondern auch bei den bürokratische Angelegenheiten.

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Bestattungsleistungen vom Sozialamt

Eine Sozialbestattung deckt nicht alle Gebühren ab, die im Rahmen einer Beisetzung entstehen. Zudem gibt es regionale Unterschiede. Umso wichtiger ist es, dass betroffene Personen genau wissen, welche Leistungen wo inkludiert sind und welche nicht – nur so können sie exakt planen.

Welche Bestattungskosten übernimmt das Sozialamt?

Der Leistungsumfang für Sozialbestattungen variiert nach Gemeinden und örtlichen Gegebenheiten, orientiert sich aber meistens an den durchschnittlichen regionalen Bestattungskosten. In der Regel sind obligatorische Leistungen wie die erste Leichenschau inklusive der Totenbescheinigung sowie die Sterbeurkunde, der Sarg oder die Urne und Überführungen inbegriffen.

Darüber hinaus trägt die Sozialbestattung oft Kosten für:

Häufig erhalten Antragstellende nach der Beisetzung und Testamentseröffnung noch Erbanteile. Wenn sich herausstellt, dass die verstorbene Person über nicht angerechnetes Vermögen verfügt hat, müssen Antragstellende dem Sozialamt die erhaltenen Leistungen teilweise zurückzahlen.

Was deckt die Sozialbestattung nicht ab?

Das Sozialamt ist nicht dazu verpflichtet, alle Kosten einer Bestattung zu tragen. Das betrifft beispielsweise Wünsche der Angehörigen, die den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen für eine Beisetzung übersteigen – wie spezielle Trauerbekleidung und eine offizielle Trauerrede.

Auch diese Leistungen gehören meist nicht zur Sozialbestattung:

Im Regelfall empfiehlt das Sozialamt kostengünstige Bestattungsvarianten. Angehörige sind jedoch nicht dazu verpflichtet, sich dafür zu entscheiden.

Sprechen Sie mit dem Bestattungshaus Ihres Vertrauens und lassen Sie sich zu allen Optionen vollumfänglich und transparent beraten.

Häufige Fragen zur Sozialbestattung

Wenn kostentragungspflichtige Personen aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, die Beisetzungskosten zu bezahlen, können sie eine Sozialbestattung beantragen, die bestimmte Kosten übernimmt.

Das richtet sich nach den inkludierten Leistungen, doch im Sinne des Sozialamtes sollten die Kosten einer Sozialbestattung möglichst gering ausfallen, ohne auf eine würdevolle Beisetzung verzichten zu müssen.

Das zuständige Sozialamt übernimmt die Kosten einer bewilligten Sozialbestattung im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen.

Nach der gesetzlichen Kostentragungspflicht müssen Erben oder unterhaltspflichtige Personen für die Beisetzung einer verstorbenen Person aufkommen.

Seit 2023 beträgt die maximale Höhe des Schonvermögens für Bestattungskosten 10.000 Euro pro Person – davor waren es 5.000 Euro.

Nein, denn der Leistungsumfang einer Sozialbestattung variiert regional von Gemeinde zu Gemeinde.

Kostentragungspflichtige Menschen, die im Sinne der sozialhilferechtlichen Vorschriften selbst bedürftig sind, haben das Recht, einen Antrag auf Sozialbestattung zu stellen.

Von der verstorbenen Person müssen Sie unter anderem Versicherungsnachweise, die Sterbeurkunde, Kontoauszüge sowie Sparbücher und von sich beispielsweise den Erbschein und Nachweise über monatliche Belastungen und Vermögensverhältnisse beim Sozialamt einreichen.

Ja, das funktioniert, aber für ein bestmögliches Sparpotenzial empfiehlt es sich, den Antrag frühzeitig einzureichen – am besten, bevor Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen.

Sozialämter übernehmen normalerweise Bestattungsleistungen wie den Sarg oder die Urne, Überführungen, Friedhofs- und Bestattungsgebühren, ein simples Grabmal und schlichte Trauerfloristik.

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