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Ruhe- und Liegezeiten von Gräbern

Was passiert nach Ablauf der Ruhezeit?

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Wie lange bleibt ein Urnengrab erhalten? Und wie ist es beim Sarggrab? Wir erklären, was nach Ablauf der Ruhe- und Liegezeiten mit den sterblichen Überresten und der Urne oder dem Sarg geschieht.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste zur Ruhefrist

  • Wie lange ein Sarg- oder Urnengrab besteht, hängt von der Ruhezeit des Friedhofs ab
  • Eine allgemeingültige gesetzliche Regelung für die Dauer der Totenruhe gibt es nicht
  • Nach Ablauf der Ruhezeit besteht die Möglichkeit, das Grab zu verlängern oder umzubetten
  • Idealerweise zersetzt sich der Sarg oder die Urne innerhalb der Ruhefrist vollständig
  • Die Friedhofsgesetze regeln den Umgang mit nicht verrotteten Urnen und Särgen

Sarg- und Urnengrab – wie lange dauert die Ruhefrist für Gräber?

Die Ruhezeit oder auch Liegezeit eines Grabs ist die Zeitspanne zwischen der Beisetzung der verstorbenen Person und einer Neubelegung des Grabs. Wie lange das Sarg- oder Urnengrab erhalten bleibt, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Auch der Friedhof hat ein Mitspracherecht: Träger legen die Ruhezeit vorwiegend nach der Bodenbeschaffenheit und der Belegung fest. Wir erklären, was passiert, wenn das Ende der Ruhezeit eines Sarg- oder Urnengrabs erreicht ist.

Löst sich eine Urne oder ein Sarg auf?

Viele Urnen sind heutzutage biologisch abbaubar, sodass die Urne während der Ruhezeit verrotten und sich die Asche der verstorbenen Person problemlos mit dem Erdreich verbinden kann. Je nach Bodenbeschaffenheit und gewähltem Material kann die Urne aber auch über Jahrzehnte erhalten bleiben. Für einen Sarg gilt dasselbe: Je nach Holzart und dem umgebenden Boden verfault das Material schneller oder langsamer. Särge für die Erdbestattungsind so robust gebaut, dass sie erst zusammenfallen, wenn der Körper der verstorbenen Person die natürliche Verwesung durchlaufen hat.

Ist die Zersetzung der Urne oder des Sargs nach Ablauf der vorgeschriebenen Ruhezeit noch nicht abgeschlossen, muss sich die Friedhofsverwaltung um den Verbleib der sterblichen Überreste kümmern.

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Gibt es eine gesetzliche Ruhezeit für Sarg- oder Urnengräber?

Die Liegezeit auf einem Friedhof ist nicht gesetzlich geregelt – weder für ein Sarg- noch für ein Urnengrab. Wie lange die Ruhezeiten der Urnengräber auf dem Friedhof ausfallen, legt die jeweilige Verwaltung fest.

Die Zeiten richten sich nach folgenden Faktoren:

  • Art des Grabs
  • Beschaffenheit des Bodens auf dem Friedhofsgelände
  • Alter der verstorbenen Person

Zum letzten Punkt: Die unterschiedliche Körpergröße eines Kindes und eines Erwachsenen beeinflusst die Länge der Grabruhe sowie die Auslastung, also die Belegung, des Friedhofs.

Urnengrab: Wie lange bleibt ein Grab bestehen?

Auf jedem Friedhof gibt es eine Mindestruhezeit pro Grab – in Deutschland beträgt sie meist zwischen zehn und 30 Jahren. Da sie von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich ausfallen kann, informiert die jeweilige Verwaltung über die dort festgelegte Ruhezeit und die damit verbundenen Gebühren. Allgemein lässt sich sagen: Die Liegezeit einer Urne oder eines Sargs, liegt bei einem Erwachsenen meist zwischen 20 und 30 Jahren und bei Kindern zwischen zehn und 20 Jahren. Urnengräber haben manchmal – aber nicht grundsätzlich – kürzere Ruhezeiten.

Beispielhafte Ruhezeiten für Erwachsenengräber in deutschen Städten (Stand: Mai 2022):

  • Berlin: 20 Jahre (Sarg- und Urnengrab)
  • München: 10 Jahre (Sarg- und Urnengrab, verschieden auf einzelnen Friedhöfen)
  • Hamburg: 25 Jahre (Sarg- und Urnengrab)
  • Bielefeld: 30 Jahre (Sarggrab) und 20 Jahre (Urnengrab)

Für Familiengräber gilt: Bei der Beisetzung mehrerer Leichname im selben Grab zählt die Mindestruhezeit der zuletzt beigesetzten Person. So lässt sich gewährleisten, dass die Überreste einer später verstorbenen Person und ihres Sarges vor einer Neubelegung abgebaut sind. Aus diesem Grund erhebt der Friedhof bei einem vorab gekauften Gemeinschaftsgrab für Ehepaare eine zweite Gebühr beim zuletzt verstorbenen Partner.

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Nach der Ruhezeit des Grabes: Diese Möglichkeiten gibt es

Ist die Ruhezeit auf dem Friedhof abgelaufen, müssen die Angehörigen entscheiden, ob und was sie unternehmen möchten – möglich ist in der Regel eine Verlängerung oder eine Umbettung des Grabes. Entscheiden sich die Angehörigen dagegen, wird das Grab vom Friedhofsträger neu belegt. Wie lange man ein Urnengrab verlängern kann, was bei einer möglichen Umbettung zu beachten ist und was mit einem Grab bei einer Neubelegung passiert, erklären wir im Folgenden.

Was passiert nach Ablauf der Ruhezeit auf dem Friedhof?

Wenn ein Grab nach Ablauf der Ruhezeit neu belegt wird, taucht beim Ausheben manchmal ein Sarg oder eine Urne auf, die nicht verrottet ist. Dann wird die Asche meist anonym auf einem Gemeinschaftsfeld des Friedhofs in die Erde eingebracht oder verstreut – das gilt ebenfalls für Urnen, die in einem Kolumbarium stehen. Auch die Beisetzung unter der Sohle des neu ausgehobenen Grabs ist möglich.

Einige Friedhöfe verwenden auch nicht mehr genutzte Grüfte, um Urnen nach den Grablaufzeiten dauerhaft beizusetzen. Den genauen Umgang mit Urnen- und Sargresten aus neu belegten Gräbern regeln die jeweiligen Friedhofsgesetze der Bundesländer. Als Voraussetzung gilt immer eine würdevolle Form der Beisetzung.

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Ist eine Grabverlängerung nach 20 Jahren möglich?

Eine längere Belegung ist bei einer bestimmten Grabart möglich – dem sogenannten Wahlgrab. Wahlgräber eignen sich als Familiengräber und unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Größe und Lage – sie sind auch für Urnen nutzbar. Doch wie lange können Angehörige ein Urnengrab verlängern? In der Theorie ist es über viele Jahrzehnte oder gar Jahrhunderte möglich – praktisch kommt es auf die Kapazitäten des Friedhofs an. Stimmt die Verwaltung zu, können Angehörige die Nutzungsrechte problemlos verlängern. Für die weitere Liegezeit auf dem Friedhof fallen allerdings neue Nutzungsgebühren an.

Bei der Wahl der Grabart empfiehlt es sich daher für betroffene Personen, schon im Vorfeld zu bedenken, dass sie Reihengräber im Gegensatz zu Wahlgrabstellen normalerweise nicht verlängern können – in dem Fall wird das Grab nach Ablauf der Ruhefrist eingeebnet und neu belegt. Trotzdem sollten Angehörige immer erst die Verwaltung des Friedhofs kontaktieren und direkt fragen, ob eine längere Dauer der Totenruhe möglich ist.

Kann ich eine Umbettung nach Ablauf der Ruhezeit beantragen?

Während eine Umbettung vorher einer ausführlichen Begründung bedarf, ist sie nach Ablauf der Liegezeit eines Sarg- oder Urnengrabes problemloser möglich. Wer die Grabstätte nicht verlängern möchte und dennoch nicht will, dass die sterblichen Überreste der verstorbenen Person auf einem Gemeinschaftsfeld beigesetzt werden, kann eine Umbettung beantragen und die Urne beispielsweise im Rahmen einer Baumbestattung oder Seebestattung erneut beisetzen. Auch eine Diamantbestattung ist noch Jahre nach der Feuerbestattung möglich.

Ruhezeit Friedhof - häufig gestellte Fragen

Die Ruhezeit eines Grabes ist nicht gesetzlich geregelt – der bestattende Friedhof legt sie anhand der Grabart, Bodenbeschaffenheit, dem Alter der verstorbenen Person sowie der Auslastung des Friedhofs fest.

Ein Grab wird – insofern es nicht verlängert wurde – nach Ablauf der Ruhezeit ausgehoben und neu belegt.

Die Zersetzung einer Urne oder eines Sarges ist vom Material und der Bodenbeschaffenheit des Friedhofs abhängig – idealerweise ist die Ruhezeit so gewählt, dass sich die Rohstoffe bis zu ihrem Ablauf vollständig aufgelöst haben.

Entscheiden sich die Angehörigen gegen eine Verlängerung der Ruhezeit oder eine Umbettung, wird das Grab neu belegt.

Eine Urne in einem Kolumbarium, also einer Urnenwand, wird – ebenso wie eine Urne in einem Erdgrab – nach Ablauf der Ruhezeit entnommen und in einem Gemeinschaftsfeld beigesetzt.

Die Urne gehört zwar grundsätzlich den Erben, wird in Deutschland aufgrund der Bestattungspflicht aber auch nach Ablauf der Ruhezeit nicht an die Hinterbliebenen herausgegeben – eine erneute Bestattung in Form einer See-, Baum- oder Diamantbestattung oder eine Umbettung ist jedoch möglich.

Die Ruhezeit für eine Erdbestattung im Sarg liegt ungefähr zwischen 20 und 30 Jahren. Die Liegezeit eines Urnengrabes beträgt etwa 10 bis 20 Jahre.

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