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Muslimische Beerdigung: Bestattungen im Islam

Muslimische Bestattungen und Trauerrituale

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Eine muslimische Bestattung ist von zahlreichen religiösen Ritualen geprägt, die bis heute eine wichtige Tradition darstellen. Erfahren Sie alles Wissenswerte rund um den Ablauf und die Besonderheiten einer muslimischen Bestattung.

Inhaltsverzeichnis

Muslimische Beerdigung: Rituale vor dem Tod

Rituale zur Begleitung des Sterbenden haben bei einer muslimischen Bestattung eine wichtige Bedeutung. Der Sterbende bereitet sich in den letzten Tagen mittels verschiedener Rituale im Kreise seiner Familie auf den eigenen Tod vor. Er sollte während dieser Phase nicht allein gelassen werden. Das Weinen im Beisein des Sterbenden gilt als unangebracht.

In der Regel wird der Sterbende auf die rechte Seite mit Blick nach Mekka gelegt. Die Sterbesure wird von Angehörigen im Beisein des Sterbenden rezitiert. Außerdem spricht dieser das Glaubensbekenntnis („schahada“), das die Verbundenheit zu den „Ahl-ul-Bait“ zum Ausdruck bringt. Der Sterbende bittet um Fürsprache sowie die Vergebung seiner Sünden.

Muslimische Rituale im Todesfall

Nach Eintritt des Todes werden die Augen des Verstorbenen geschlossen und der Kiefer mit Tüchern fixiert, sodass der Mund geschlossen bleibt.

Hygienische Versorgung und rituelle Waschung bei einer muslimischen Bestattung

Die hygienische Versorgung des Verstorbenen beinhaltet eine Totenwaschung. Diese ist bei einer muslimischen Bestattung Vorschrift. Die Waschung wird in dafür vorgesehenen Räumlichkeiten unter bestimmten Regeln gemäß der Sunna-Bestimmung dreimal durchgeführt. Die Waschung eines Verstorbenen wird stets von einem Zuständigen desselben Geschlechts vollzogen.

Währens des RItuals wird der Verstorbene komplett entkleidet und mit Füßen in Richtung Mekka gelegt. Bei einer Totenwaschung werden lediglich heißes Wasser und Seife benutzt. Kosmetische oder thanatopraktische Maßnahmen am Verstorbenen sind nicht gestattet. Im Anschluss an die Waschung wird der Verstorbene mit einem Leinentuch bedeckt.

Ablauf einer muslimischen Bestattung

Häufig wird der Verstorbene für eine muslimische Beisetzung in die ausländische Heimat überführt. Muslimische Bestattungen sind jedoch auch in Deutschland gemäß religiöser Tradition möglich.

Programmpunkte während der Trauerfeier

Während einer muslimischen Trauerfeier werden verschiedene Gebete gesprochen. Das Totengebet findet im Freien vor der versammelten Trauergemeinde statt. Die Abschiedszeremonie wird von einem Imam oder Mullah geleitet. Klagen oder Weinen gilt während der Beisetzungszeremonie als unangebracht.

Trauerzug bei einer muslimischen Beerdigung

Nach der Trauerfeier wird der Verstorbene in einer Zeremonie an den Ort der Beisetzung gebracht. Mindestens 4 Männer der Gemeinde tragen die Bahre des Verstorbenen zum Grab. Dabei wechseln sie im Uhrzeigersinn jeweils nach 10 Schritten ihre Position, um den Verstorbenen zu würdigen. Nach Einlassen des Verstorbenen in die Grabstelle können Angehörige ein letztes Mal Abschied nehmen.

Hinweis:

Während des Trauerzuges zur Grabstelle gehen Angehörige hinter der Bahre und sprechen ununterbrochen das Glaubensbekenntnis. Frauen folgen dem Trauerzug in größerem Abstand zu den Männern.

Bestattung Islam: Abschiedsrituale an der Grabstelle

Die Grablegung findet bei einer muslimischen Bestattung ohne Sarg statt. Das Grab ist südöstlich ausgerichtet, sodass die Füße des Verstorbenen in Richtung Mekka zeigen. Der Leichnam wird in einer Mulde auf dessen rechte Seite gelegt. Währenddessen verlesen Angehörige oder der Imam Koransuren. Anschließend schließt die Trauergemeinde das Grab gemeinschaftlich mit der ausgehobenen Erde. Zuletzt wird die Grabstelle mit Brettern abgedeckt.

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Rituale während der Trauerzeit

Während der ersten 3 Tage nach Eintritt des Todes empfängt die Familie Besuch von trauernden Angehörigen, die ihr Beileid bekunden. In dieser Zeit wird im Koran gelesen und intensiv getrauert. Innerhalb von 40 Tagen nach dem Todeszeitpunkt werden ein Trauermahl und eine Lesung im Kreise der Trauernden abgehalten.

Muslimische Gräber

Bestimmte muslimische Festtage beinhalten den Besuch von Gräbern geliebter verstorbener Menschen. Das Ende des Ramadans wird neben Pilgerfahrten nach Mekka beispielsweise von vielen Hinterbliebenen als Anlass für den Besuch einer Grabstelle genutzt.

Während eines Besuches dürfen weder Hände noch Gesicht oder Gegenstände auf das Grab gelegt werden. Das Anzünden von Kerzen ist ebenfalls untersagt. Um eine Grabstelle sollte nicht herumgelaufen werden und das Bittstellen bei einem Verstorbenen gilt als unangebracht.

Gesetzliche Regelungen

In Deutschland wird die Durchführung von Bestattungen mit einem Bestattungsgesetz geregelt, das sich je nach Bundesland unterscheiden kann. Bestimmte Regelungen gelten jedoch deutschlandweit.

Bestattungspflicht

Die Bestattungspflicht gilt deutschlandweit und gibt vor, innerhalb welches Zeitrahmens die Bestattung eines Verstorbenen erfolgen muss. Je nach Bundesland muss die Überführung des Verstorbenen zwischen 24 und 48 Stunden nach Eintritt des Todes durchgeführt werden.

Sargpflicht

Die muslimische Tradition sieht vor, dass Verstorbene in einem Leinentuch anstelle eines Sarges beerdigt werden. Dies steht jedoch im Konflikt mit deutschen Gesetzen, da hierzulande die Sargpflicht gilt.

In manchen Bundesländern sind muslimische Erdbestattungen als einzige Ausnahme von der Sargpflicht befreit. In Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen wurden die Gesetze für die Sargpflicht gelockert. In Nordrhein-Westfalen hat es der Gesetzgeber den Friedhofsverwaltungen überlassen, über die Sargpflicht zu entscheiden. Immer mehr deutsche Friedhöfe bieten diese religiöse Form der Bestattung an und kommen somit den religiösen Bedürfnissen muslimischer Bürger entgegen.

Friedhofspflicht

In Deutschland gilt die Friedhofspflicht. Diese schreibt vor, dass physische Teile eines verstorbenen Menschen lediglich an dafür vorgesehenen Orten aufbewahrt werden dürfen. Muslimische Bestattungen sind in Deutschland auf vielen Friedhöfen möglich.

Totenfürsorgepflicht

Sofern der Verstorbene keine Bestattungsvorsorge getroffen und seinen Willen nicht dokumentiert hat, liegt die gesamte Organisation und Gestaltung der Bestattung laut Totenfürsorgepflicht bei dessen nächsten Familienangehörigen.

Kostentragungspflicht

Die Kostentragungspflicht sieht vor, dass die Finanzierung einer Bestattung durch die Erben des Verstorbenen erfolgt. Sofern keiner der Angehörigen und Erbberechtigten im Stande ist, die Bestattungskosten zu tragen, kann eine Sozialbestattung beantragt werden.


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