Header

Asche verstreuen: Wo ist es erlaubt?

Wo Asche verstreuen in Deutschland möglich ist

mymoria
>
Asche verstreuen
>
Bestattung planen
In Deutschland ist das Verstreuen der Totenasche nicht erlaubt – im europäischen Ausland ist diese Art der Beisetzung hingegen teilweise möglich.

Inhaltsverzeichnis

Asche verstreuen in Deutschland

In Deutschland gibt es nur begrenzte Möglichkeiten, die Asche eines Verstorbenen zu verstreuen. Aufgrund des Bestattungsgesetz müssen die sterblichen Überreste eines Toten und somit auch die Asche auf einem Friedhof beigesetzt werden. In einigen deutschen Bundesländern ist das Verstreuen der Asche auf ausgewiesenen Rasenflächen einzelner Friedhöfe möglich. Dazu gehören Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen sowie Thüringen. Auf sogenannten Aschestreuwiesen auf dem Friedhofsgelände wird die Asche ausgestreut. Manchmal wird zuvor die Grasnarbe entfernt und nach dem Ausstreuen wieder über die Asche gelegt. Die Beisetzung auf einer Streuwiese erfolgt in der Regel anonym, das heißt es gibt kein Grabmal mit Namensnennung. In selteneren Fällen gibt es für die auf der Streuwiese beigesetzten Verstorbenen einen gemeinsamen Grabstein.

Sie wünschen sich eine individuelle Bestattung ganz nach Ihren Wünschen? Dann schließen Sie jetzt eine Bestattungsvorsorge ab.

Tragen Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen zusammen und erhalten Sie Ihr persönliches Bestattungsvorsorgepaket – kostenlos und unverbindlich.

Jetzt Vorsorge planen

Wo darf man die Asche eines Verstorbenen verstreuen?

Im europäischen Ausland ist die Gesetzgebung bezüglich der Ascheverstreuung wesentlich liberaler. In einigen deutschen Nachbarländern, wie etwa den Niederlanden, Großbritannien, Spanien oder Dänemark, sind eine Vielzahl von Naturbestattungen möglich. In der Schweiz sind neben der Ascheverstreuung im Wind auch Almwiesenbestattungen, bei denen die Asche auf der Wiese verstreut wird, sowie Felsbestattungen und Flugbestattungen möglich.

Mittlerweile gibt es auch einige deutsche Bestattungsunternehmen, die Hinterbliebenen die Verstreuung der Asche im Ausland ermöglichen und die Angehörigen bei der Organisation der Bestattung und der Überführung ins Ausland unterstützen.

Überführung der Asche ins Ausland

Damit die Ascheverstreuung im Ausland erfolgen kann, muss zunächst entweder die Asche zu einem Bestatter im Ausland oder aber der Leichnam zu einem ausländischen Krematorium überführt werden. Die bereits in Deutschland kremierte Asche darf nur dann an Angehörige ausgehändigt und von diesen überführt werden, wenn ein Bestatter oder eine Grabstätte im Ausland diese offiziell angefordert hat.

Vorschriften für die Verstreuung der Asche

Doch auch bei der Verstreuung der Asche in den europäischen Nachbarländern gibt es einige Vorschriften zu beachten. In Holland gibt es beispielsweise die Regelung, dass die Asche erst einen Monat nach der Einäscherung im Krematorium abgeholt werden darf. Diese durch das niederländische Bestattungsgesetz vorgeschriebene Gedenkzeit soll verhindern, dass die Angehörigen nur wenige Tage nach dem Verlust eines geliebten Menschen dessen Asche verstreuen und diese Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt bereuen.

YouTube video

Mehr zur Feuerbestattung:

Diesen Beitrag teilen:
24 Stunden für Sie da
0800 803 8000
Erhalten Sie ein unverbindliches Angebot für eine Bestattung
Bestattung planen
Bestattung in wenigen Schritten kostenlos und unverbindlich online planen.Bestattung planen

Diesen Beitrag teilen:
Bestattung planen
Sie haben noch Fragen?
Ab morgen früh sind die folgenden Kundenberater für Sie erreichbar:
Persönliche Beratungsgespräche finden täglich von 7:30 - 20:00 Uhr statt. In dringenden Fällen ist unsere Service-Hotline 24 Stunden für Sie erreichbar.
../../images/partners/google.svg
sehr gut (223)
../../images/partners/trustedShops.png
sehr gut (4.77 / 5.00)
0800 803 8000service@mymoria.de0160 93 19 52 38
wo abschied lebt